Seit 1.1.2024 gibt es das E-Rezept. Ähnlich wie die E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird das E-Rezept von uns direkt an die Krankenkasse geschickt und Sie können in einer Apotheke Ihrer Wahl dieses einlösen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrer KV-Karte ausweisen. Ihre KV-Karte muss wie bei uns in der Apotheke eingelesen werden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit über die E-Rezept App von Gematik die Rezepte auch ohne Karte abzuholen. Das bietet sich besonders an, wenn Sie z.B. für Angehörige Medikamente holen.
Wir können Ihnen auch einen Papierausdruck mitgeben, der praktisch identisch zu dem alten Rezept fungiert.
Das E-Rezept gibt es bislang nur für die "Roten Rezepte". Gelbe, blaue oder grüne Rezepte gehen wie gewohnt nur über den Direktausdruck und nicht elektronisch.
Wir bitten Patienten mit Erkältungssymptomen eine Maske zu tragen. Im Falle einer Coronainfektion sprechen Sie uns bitte sofort an, damit wir Kontakte (Wartezimmer etc.) minimieren können.
Vielen Dank!